Betrieb einer Wabenwand mit KindernDer Betreiber ist verantwortlich für die Information und Anleitung der Nutzer. Er instruiert und lehrt die Kinder die Regeln der Lernwaben.
Bei der Höhe A dürfen Kinder ab einem Alter von 7 Jahren die Waben selbständig gebrauchen und müssen nicht beaufsichtigt werden (Anlehnung an Spielplatzrichtlinien). Empfohlene Alter von Kindern: - Unterste Wabe: Unbeschränkt - Wabe auf ½ Niveau: Ab 3 Jahren - Wabenwand Höhe C: Ab 6 Jahren – 12 Jahre Bei einer Aufsicht schätzt die Aufsichtsperson die Fähigkeiten der Kinder ein und wägt ab, ob die Kinder in der Lage sind, selbständig zu klettern. Andernfalls gibt sie Hilfeleistung oder ein Verbot. |
Die Aufsichtsperson instruiert die Kinder gemäss den nachfolgenden Regeln:
- Waben, die über einer ganzen Wabe liegen, werden nur einzeln bestiegen und belegt. - Untere Waben dürfen auch zu zweit belegt werden. - Die Matten dürfen nicht mit Gegenständen oder Kindern belegt sein, wenn die Wabenwand benutzt wird. - Es dürfen keine spitzigen Gegenstände (Messer, Schere etc.) in die Waben mitgenommen werden. - Es dürfen keine Gegenstände aus den Waben geworfen werden. - Von den Waben darf nicht heruntergesprungen werden. - in den Waben wird nicht geturnt, gehüpft oder geschaukelt. - Kinder auf der Leiter werden nicht gezerrt oder geschubst. Beachten Sie bitte die 'BetriebsanleitungK.PDF' und den 'Sicherheitsnachweis.PDF'. Zurück... |