Betrieb einer WabenwandDer Betreiber ist verantwortlich für die Information und Anleitung der Nutzer. Der Betreiber, bzw. die Aufsichtsperson der Kinder instruiert die Kinder und lehrt sie die Nutzerregeln der Lernwaben. Im Moment werden Lernwaben in den Höhen B und C nur an Orte montiert, an denen eine Aufsichtsperson gewährleistet ist. Bei der Wabenhöhe A dürfen Kinder ab einem Alter von 7 Jahren die Waben eigenständig gebrauchen und müssen nicht beaufsichtigt werden (Anlehnung an Spielplatzrichtlinien). Empfohlenes Alter von Kindern: - Unterste Wabe: Unbeschränkt - Wabe auf ½ Niveau: Ab 3 J - Wabe auf Wabe und auf 1½ Wabe: Ab 6 J – 12 J - Höhere Wabenwand: 8 J – 16 J Im Schulumfeld schätzt die Aufsichtsperson die Fähigkeiten der Kinder ein und wägt ab, ob die Kinder in der Lage sind, sie selbständig zu beklettern. Andernfalls gibt sie Hilfeleistung oder ein Verbot. |
An öffentlichen Orten lehnen wir uns an die Richtlinien zur Nutzung von Spielplätzen an:
- Waben, die über einer ganzen Wabe liegen, werden nur einzeln bestiegen und belegt. - Untere Waben dürfen auch zu zweit und mehr belegt werden. - Die Matten dürfen nicht mit Gegenständen oder Kindern belegt sein, wenn die Wabenwand benutzt wird. - Es dürfen keine spitzigen Gegenstände (Messer, Schere etc.) in die Waben mitgenommen werden. - Es dürfen keine Gegenstände aus den Waben geworfen werden, noch darf von den Waben heruntergesprungen werden. - in den Waben wird nicht geturnt, gehüpft oder geschaukelt. - Kinder auf der Leiter werden nicht gezerrt oder geschubst. - Die Waben werden nur mit der Leiter beklettert. Die 'Betriebsanleitung.PDF' sowie der 'Sicherheitsnachweis.PDF' informiert Sie detailliert. |